Biergarten-Knigge: Das mag der Wirt gar nicht – und das ist im Biergarten wirklich erlaubt!

Stell dir vor, du sitzt im Biergarten, genießt ein kühles Bier und eine kleine Brotzeit. Doch was darfst du wirklich mitbringen? Und was solltest du besser lassen, um den Wirt nicht zu verärgern? Hier gibt’s die wichtigsten Tipps, damit dein Biergartenbesuch perfekt wird!

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Selbst mitgebrachte Brotzeit: Ein Stück bayerische Tradition – erlaubt in vielen Biergärten für eine entspannte Auszeit.

Der Biergarten gehört zu Bayern wie das Bier zur Breze. Doch was darf man eigentlich mitbringen?

Ist das Mitbringen von Speisen immer erlaubt oder gibt es auch Grenzen? Wir werfen einen Blick auf die Regeln und Traditionen.

Brotzeit im Biergarten: Eine bayerische Tradition

Die Tradition, eigene Brotzeit in den Biergarten mitzunehmen, geht auf das Jahr 1812 zurück. Damals durften die Münchener Brauereien nur Bier ausschenken – Essen war nicht erlaubt.

Um trotzdem nicht hungrig zu bleiben, brachten die Gäste ihre eigenen Speisen mit. Diese Tradition hat sich über die Jahre gehalten, und in vielen Biergärten ist es nach wie vor üblich, eine kleine Brotzeit dabei zu haben.

In Bayern ist das Mitbringen von Speisen nach wie vor ein wichtiger Bestandteil der Biergartenkultur.

Wirtshäuser setzen neue Grenzen

Doch in den letzten Jahren gibt es immer mehr Biergärten, die das Mitbringen von Speisen einschränken. Ein Biergarten in Haag an der Amper hat sogar ein Schild aufgestellt: "Keine mitgebrachten Speisen mehr erwünscht".

Der Grund? Manche Gäste übertreiben es und bringen ganze Buffets, Grills oder sogar Pizza mit.

Das sorgt nicht nur für Chaos, sondern überschreitet auch das ursprüngliche Konzept der gemütlichen Brotzeit. Der Wirt möchte das in den Griff bekommen und hat die Regelung verschärft.

Eine kleine Brotzeit darf weiterhin mitgebracht werden, aber das sorgt oft für Diskussionen, weil nicht alle Gäste die Regelung verstehen.

Biergarten oder Wirtsgarten? Der Unterschied zählt

Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einem Biergarten und einem Wirtsgarten:

In einem Biergarten, der traditionell an einen Bierkeller angeschlossen ist, ist das Mitbringen von Speisen in der Regel gestattet. Diese Biergärten haben ihre Wurzeln in einer Zeit, in der die Brauereien kein eigenes Essen anbieten durften.

Doch in einem Wirtsgarten, der Teil eines Wirtshauses ist, sind eigene Speisen oft nicht erlaubt. Hier wird erwartet, dass die Gäste das gastronomische Angebot des Wirtes nutzen, da dieser die komplette Bewirtung übernimmt.

Regional unterschiedlich: Was gilt wo?

In ländlichen Regionen wie Bamberg oder der Fränkischen Schweiz ist das Mitbringen von Brotzeit weiterhin weit verbreitet und wird meist geduldet.

In größeren Städten wie München gibt es jedoch klare Unterschiede zwischen verschiedenen Bereichen.

In Selbstbedienungsbereichen darf man oft noch eigene Speisen mitbringen, in Bedienbereichen ist das jedoch häufig verboten. Das sorgt für eine klare Trennung und gewährleistet, dass das Angebot des Wirtes respektiert wird.

Bayern, Biergartenkultur, Tradition, Geselligkeit
Die bayerische Biergartenkultur lebt von Tradition und Geselligkeit.

Die richtige Balance finden

Die bayerische Biergartenkultur lebt von Tradition und Geselligkeit. Wer die Atmosphäre genießen möchte, sollte sich der Tatsache bewusst sein, dass die Regeln von Biergarten zu Biergarten variieren können.

Während eine kleine Brotzeit in vielen Biergärten noch erlaubt ist, ist es wichtig, die Gepflogenheiten des jeweiligen Biergartens zu respektieren. So bleibt der Biergarten ein Ort des Miteinanders – ganz nach bayerischer Art.

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